Vorgaben Regionalplanung

Auszug Ergebnisprotokoll über die 18. Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses (VIII. Wahlperiode) am 06. Dezember 2013 

Beschlussfassung über die Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien

"Herr Landrat Wilkes (CDU) gab zu Protokoll, dass im Zusammenhang mit Abstandskriterien, wie z.B. Abständen zu kleineren Siedlungen, aus seiner Sicht nicht eindeutig definierte Begriffe, wie Weiler und dergleichen zu einer unklaren Sachlage führen können. Zur Rechtsklarheit sei zu erläutern, wie z.B. ein heutiger Weiler wie Lautertal Knoden, der ehemals selbst Gemeinde war, im Teilplan bei der Vorranggebietsausweisung gewertet wurde, da unterschiedliche Abstandskriterien zum Tragen kommen. Er plädiert hier für ein klares Kriterium. 1000 Meter Abstand sollten unabhängig von der Größe der Ortschaft (Weiler, Gemeinde, Stadt) eingehalten werden.

Dazu erläuterte Frau Güss (Obere Landesplanungsbehörde), dass der Teilplan Erneuerbare Energien eine Ergänzung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 sei. Der Regionalplan unterscheide Vorranggebiet Siedlung Bestand/Planung und Außenbereichsbebauung. Die Verwaltung habe die Daten für die Außenbereichsbebauungen vom Land erhalten.
Gemäß TA Lärm würden unterschiedliche Grenzwerte für Windenergieanlagen zwischen den Vorranggebieten Siedlung und einer Außenbereichsbebauung gelten. Damit sei auch ein geringerer Abstand der Windenergieanlagen zur Außenbereichsbebauung verbunden. Orientiert an der einschlägigen Rechtsprechung (Abstand der dreifachen gegenwärtig gängigen Gesamthöhe) sei von der RVS, analog zu Gießen und Kassel, ein Abstand zur Außenbereichsbebauung von 600 m festgelegt worden. Der Landesentwicklungsplan mache als Ziel die Vorgabe, um die Vorranggebiete Bestand/Planung einen Puffer von 1000 m einzuhalten. Dieser setze sich aus einem Mindestabstand von 600 m und einem Vorsorgepuffer zur gemeindlichen Entwicklung von 400 m zusammen. Siedlungen im Außenbereich (außerhalb Vorrang Siedlung) seien mit 600 m ohne den Entwicklungsrahmen von 400 m gepuffert, da dort keine weitere Siedlungsentwicklung stattfinden solle. Das haben die Verwaltungen von Regierungspräsidium und Regionalverband gemäß der Beschlüsse von RVS und VK beide so umgesetzt. Knoden als Weiler im Außenbereich sei somit mit 600 m gepuffert.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, ließ Herr Herbert über die Vorlage Drs. Nr. VIII / 14.14.0 abstimmen."

Beschluss: Der Haupt- und Planungsausschuss stimmt der Drs. Nr. VIII / 14.14.0 einstimmig zu.

Quelle: https://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=e7c99dd34fd5fef1a648150f114b0e4d